Grüß Gott
bei der Kreishandwerkerschaft Miesbach - Bad Tölz - Wolfratshausen
Die Organisation des Handwerks hat eine lange Tradition, die mit den Zünften ihren Anfang nahm.
Die Handwerksinnungen, die in einem Stadt- oder Landkreis ihren Sitz haben, bilden die Kreishandwerkerschaft.
Das "Rathaus der Handwerker"
Die Handwerksbetriebe und ihre Handwerksorganisation vor Ort bilden die Kreishandwerkerschaft. Der Kreishandwerkerschaft ist von der Handwerksordnung, dem Grundgesetz des Handwerks, die Gesamtinteressen-Vertretung der selbständigen Handwerker in der Region übertragen. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und sie ist die Interessenvertretung der Innungsbetriebe in Gremien der Politik und der Wirtschaft.
Die Kreishandwerkerschaft arbeitet eng mit der Handwerkskammer von München und Oberbayern, den Fachverbänden der jeweiligen Innungen und dem Münchner Verein als handwerksnahe Versicherung zusammen.
Im lokalen und regionalen Wirtschaftsgeschehen ist das Handwerk ein wesentlicher Faktor. Der lebendige Austausch und die Meinungsbildung in fachlichen und berufspolitischen Fragen stehen im Vordergrund der Arbeit der Kreishandwerkerschaft.
Als Interessenverbund ist es möglich, auf für das Handwerk relevante Grundsatzfragen Einfluss zu nehmen, um somit für eine nachhaltige Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für das Handwerk einzutreten. Um die Bedeutung des Handwerks in Politik und Gesellschaft hervorzuheben, engagiert sich auch die Kreishandwerkerschaft im Rahmen von kommunalpolitischen Aktivitäten.
Als Zusammenschluss der Innungen bringt die Kreishandwerkerschaft ihren Sachverstand durch Gutachten und Stellungnahmen ein. Weiter unterstützt sie die Handwerksinnungen in ihren Aufgaben. Sie versteht sich als Service- und Dienstleister sowie als Sprachrohr des Handwerks gegenüber Politik, Wirtschaft und Verwaltung.
Die Arbeit der Kreishandwerkerschaft Miesbach – Bad Tölz/Wolfratshausen besteht unter anderem darin, dass sie für 9 Innungen im Landkreis Miesbach und Bad Tölz/Wolfratshausen die Geschäftsführung übernimmt und die Innungen in ihrer Organisation unterstützt. Sie entlastet die Obermeister und die Lehrlingswarte in der Arbeit, nimmt ihnen Wege ab und sucht nach Lösungen für Probleme. Die Kreishandwerkerschaft ist auch zuständig für die Durchführung der von der Handwerkskammer erlassenen Vorschriften und Anordnungen.